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   LSG Niedersachsen-Bremen, 04.07.2011 - L 9 AS 546/11 NZB   

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https://dejure.org/2011,123707
LSG Niedersachsen-Bremen, 04.07.2011 - L 9 AS 546/11 NZB (https://dejure.org/2011,123707)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 04.07.2011 - L 9 AS 546/11 NZB (https://dejure.org/2011,123707)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 04. Juli 2011 - L 9 AS 546/11 NZB (https://dejure.org/2011,123707)
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  • BSG, 18.01.2011 - B 4 AS 90/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.07.2011 - L 9 AS 546/11
    Das Bundessozialgericht hat bereits mehrfach entschieden, dass dann, wenn - wie hier - durch die Berücksichtigung einer einmaligen Einnahme die Bedürftigkeit des Hilfebedürftigen und die Leistungspflicht des Grundsicherungsträgers nicht in vollem Umfang entfällt, kein Anspruch auf Verteilung der einmaligen Einnahme auf künftige Zeiträume besteht (vgl. BSG, Urteil vom 30. September 2008 - B 4 AS 57/07 R; vom 18. Januar 2011 - B 4 AS 90/10 R).
  • BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 57/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungssumme - Rechtsänderung - Grundsicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.07.2011 - L 9 AS 546/11
    Das Bundessozialgericht hat bereits mehrfach entschieden, dass dann, wenn - wie hier - durch die Berücksichtigung einer einmaligen Einnahme die Bedürftigkeit des Hilfebedürftigen und die Leistungspflicht des Grundsicherungsträgers nicht in vollem Umfang entfällt, kein Anspruch auf Verteilung der einmaligen Einnahme auf künftige Zeiträume besteht (vgl. BSG, Urteil vom 30. September 2008 - B 4 AS 57/07 R; vom 18. Januar 2011 - B 4 AS 90/10 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.12.2009 - L 9 AS 909/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.07.2011 - L 9 AS 546/11
    Macht ein Beschwerdeführer grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache geltend, muss er nach der ständigen Rechtsprechung des BSG, um seiner Darlegungspflicht zu genügen, Folgendes aufzeigen (vgl. zu diesen Anforderungen Senatsbeschluss vom 04. Dezember 2009 - L 9 AS 909/09 NZB-):.
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